Schließung des Amtsgerichts
Im September 2009 geht in Bad Oldesloe eine Ära zu Ende. Schuld ist das drei Jahre zuvor beschlossene „Gesetz zur Neuordnung von Amtsgerichtsbezirken“. Fünf der bislang 27 Amtsgerichte werden darin im Sinne verschlankter Verwaltungsstrukturen aufgehoben. Das betrifft auch Bad Oldesloe – zuständig für die Kreisstadt sind fortan die Amtsrichter im eine halbe Autostunde entfernten Ahrensburg.
Der Umzug der rund 750 Regalmeter Gerichtsakten erfolgt ohne größere Probleme. Die bislang vor Ort tätigen Richter wechseln ins benachbarte Bad Segeberg, nach Ahrensburg oder nach Lübeck. Größere Proteste gegen die Schließung sind nicht zu vernehmen. Dabei verliert man gerade eine Tradition, die wohl bis ins 13. Jahrhundert zurückreicht: Schon seit Verleihung der Stadtrechte hat es in Oldesloe eine eigene Gerichtsbarkeit gegeben.
Mit unserer heutigen Rechtsprechung hatte die freilich lange Zeit nur bedingt etwas gemein. Oberster Richter ist bis weit ins 19. Jahrhundert der amtierende Bürgermeister. Unterstützt wird er hierbei durch zwei Ratsmänner. Selbst das „Recht über Hals und Hand“, also die Verhängung von Strafen an Leib und Leben, liegt in der alleinigen Verantwortung der Stadtoberen.
Erst die Preußen trennen 1866 Justiz und Verwaltung und machen Oldesloe zum Sitz eines unabhängigen Amtsgerichts. Damit ist nun endgültig Schluss. Das Gerichtsgebäude aus den 1960er Jahren wird nach kurzem Leerstand zum neuen Kultur- und Bildungszentrum der Stadt umgebaut. ma
Verknüpfter Ort: Ehemaliges Gebäude des Amtsgerichts