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Oldesloer Hexenprozesse

Bild vergrößern: Hexenhammer
Titelseite des »Malleus maleficarum« (zu deutsch: Hexenhammer). Das Werk des Dominikaners Heinrich Kramer aus dem Jahr 1486 beförderte ganz wesentlich die Hexenverfolgung in Deutschland.

Mit der Inhaftierung und „peinlichen Befragung“ von Gretje Dwenger startet im Sommer 1639 der erste von insgesamt drei dokumentierten Hexenprozessen in Oldesloe. Dwenger wird beschuldigt, drei Jahre zuvor die Schusterfrau Liesbeth Pöhls im Vorbeigehen angerempelt und dabei mit einem Fluch belegt zu haben, wodurch letztere noch immer Schmerzen und Lähmungserscheinungen in der linken Körperhälfte verspüre.

Nach zweimaliger Folterung bekennt Dwenger sich schuldig, die Krankheit mit teuflischer Hilfe verursacht und zudem in der Vergangenheit zwei ihrer eigenen Kinder umgebracht zu haben. Dies liefert den Anstoß für zahlreiche weitere Zeugenaussagen, in denen Oldesloer Bürger die Angeklagte für unterschiedlichste Krankheiten und Unglücksfälle verantwortlich machen.

Gretje Dwenger widerruft ihr Geständnis schließlich im weiteren Verlauf des Verfahrens. Leider brechen die Gerichtsakten im Herbst 1639 unvermittelt ab, so dass über ihr weiteres Schicksal nichts bekannt ist.

Der zweite Hexenprozess beginnt ein Jahr später gegen die verwitwete Leinenweberin Kathrine Faust, die zuvor bereits im mecklenburgischen Neustadt als Hexe angeklagt, inhaftiert und gefoltert worden ist. Nachdem ihr dort in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges vor Verkündung des Urteils die Flucht gelungen ist, wird sie in Oldesloe erneut denunziert und angeklagt.

Vorgeworfen wird ihr wie schon Gretje Dwenger, sie habe mehrere ihrer Mitbürger mit Schadzaubern belegt und dadurch krank werden lassen. Da auch im Rahmen mehrmaliger Folter kein Geständnis aus ihr zu erpressen ist, wird Kathrine Faust schließlich freigesprochen, gleichzeitig aber der Stadt verwiesen.

Auch der Witwe Anna Heitmann, die 1642 fast neunzigjährig bei ihrer Tochter und deren Mann lebt, eilt schon vor Anklageerhebung der Ruf voraus, auf dunklen Pfaden zu wandeln. Den Akten nach ist sie bereits mehrfach außerhalb Oldesloes der Hexerei bezichtigt worden. Eine Schwester und eine weitere Tochter sind zudem in der Umgebung als Hexe verbrannt worden.

Der Vorwurf im Fall Heitmann: Sie habe den Sohn eines Mitbürgers genötigt, einen vergifteten Apfel zu essen, woran dieser in der Folge schwer erkrankt sei. Wie bereits Kathrine Faust lässt sich auch Anna Heitmann nicht zu einem Geständnis bewegen, obwohl sie im Oktober 1642 mehrfach gefoltert wird. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens schweigen die Aufzeichnungen. ma