Bildung des Vierstädtegerichts
Die holsteinische Städte hatten im Mittelalter das lübische Recht übernommen. In Falle von Einsprüchen gegen Entscheidungen der jeweiligen Stadträte wurde deshalb letztinstanzlich in Lübeck entschieden. Um dessen Einfluß auf die Rechtsprechung einzuschränken, beschließen der dänische König Johann I. und Herzog Friedrich I. als Landesherren im Jahr 1496, das sogenannte „Vierstädtegericht“ zu bilden. Es besteht aus jeweils zwei Vertretern der Städte Kiel, Rendsburg, Itzehoe und Oldesloe.
Nachdem in Holstein durch konkurrierendes Recht im königlichen sowie im Gottorfer Anteil ab 1568 keine einheitliche Gesetzesgrundlage mehr herrscht, verliert das Vierstädtegericht im 17. Jahrhundert zunehmend an Bedeutung und wird 1737 endgültig aufgelöst.
Oldesloe scheint als eine der vier Städte, die Teilnehmer zu den Gerichtsverhandlungen entsenden, im 15. Jahrhundert durchaus eine gewisse überregionale Bedeutung besessen zu haben. In Oldesloe selbst hat das Vierstädtegericht allerdings wohl nie getagt. ma