Vertrag von Ripen
Graf Adolf VIII. von Holstein und Stormarn, der zugleich Herzog von Schleswig ist, hinterlässt bei seinem Tod im Dezember 1459 keinen unmittelbaren Erben, der Herrschaftsrechte in beiden Gebieten beanspruchen kann. Um Konflikte und den Verlust ihrer Pfandgüter zu vermeiden, wählt die schleswig-holsteinische Ritterschaft 1460 in Ripen den dänischen König Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein. Auch Oldesloe fällt dadurch unter die dänische Vorherrschaft – ein Umstand, der sich erst 1864 im Zuge des deutsch-dänischen Krieges ändern wird. ma