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Verleihung des Marktrechts

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Mittelalterliche Urkunde, in der Oldesloe das Marktrecht verliehen wird, aus dem Heimatmuseum.

Am 3. Februar 1371 verbrieft Graf Adolf VII von Holstein in einer bis heute erhaltenen Urkunde das Recht, „dass sie halten und haben mögen in unserer vorbenannten Stadt Oldeslo zu ewigen Zeiten einen freien Jahrmarkt“. Der Markt soll stets am Johannistag, dem 24. Juni, mit dem Vesperläuten eröffnen und acht volle Tage währen, wie es in dem auf Altsächsisch verfassten Pergament weiter heißt.

Auch ein wöchentlicher Markttag, der nach Adolfs Wunsch jeweils am Sonnabend abgehalten werden soll, wird den Oldesloer Bürgern im gleichen Dokument zugesprochen.

Der Jahrmarkt (auf dem, anders als es die heutige Bedeutung des Wortes nahelegt, wohl vor allem Lebensmittel, Tuch, Gewänder, Hausrat und Vieh gehandelt wurden) ist längst Geschichte. Der Oldesloer Wochenmarkt aber zieht noch mehr als 650 Jahre später jeden Samstag zuverlässig hunderte Menschen in die Innenstadt. ma

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