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Bewidmung mit dem Lübischen Stadtrecht

Bild vergrößern: Bardewikscher Codex
Bardewikscher Codex, eine der ältesten erhaltenen Niederschriften des Lübischen Stadtrechts aus dem Jahr 1294.

Die offizielle Geburtsstunde der Stadt Oldesloe wird gemeinhin in das Jahr 1238 gelegt, da diese zu jener Zeit mit dem Stadtrecht des benachbarten Lübeck bewidmet worden sei. Entsprechend wird 1988 auch das 750-jährige Bestehen Bad Oldesloes gefeiert, woran heute noch ein Denkmal nahe der Stormarnhalle erinnert.

Tatsächlich ist das Datum höchst zweifelhaft und basiert wohl vor allem auf Vermutungen, die im frühen 19. Jahrhundert angestellt worden sind. Eine Urkunde, die den Verwaltungsakt im fraglichen Jahr belegen würde, kann jedenfalls nie gefunden werden. Der Lokalhistoriker Friedrich Bangert nimmt in seinem Standardwerk zur Oldesloer Geschichte denn auch an, dass Oldesloe aller Wahrscheinlichkeit nach spätestens 1183 das Stadtrecht erhalten habe.

Erstmals schriftlich erwähnt wird Oldesloe sogar noch früher, nämlich unter der Bezeichnung „Todesloe“ im Jahr 1163. Fundstelle ist eine Urkunde, in der Hartwig von Stade, Erzbischof von Hamburg-Bremen, dem Domkapitel Lübeck den halben Zehnt aus dem Kirchspiel Oldesloe schenkt. ma

Verknüpfter Ort: Denkmal bei Stormarnhalle