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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bad Oldesloe ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz in Verbindung mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nur für die Website der Stadt Bad Oldesloe – Heimatmuseum (www.heimatmuseum-oldesloe.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website der Stadt Bad Oldesloe (www.badoldesloe.de) hat den BITV-Test mit 93 von 100 Punkten bestanden und ist somit gut zugänglich. Diese Website basiert auf die gleiche Programmierung. Nur Informationen im PDF-Format sind nicht vollständig mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente sind aus Gründen von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Dezember 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10. Juni 2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Über unser Formular »Fehler melden« haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen. Die Formulardaten werden an die Internetredaktion übermittelt und dort bearbeitet.

Durchsetzungsverfahren/Beschwerderechte

Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen:

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik