Richtbeil des Oldesloer Scharfrichters
Auch wenn es möglicherweise nie seiner Bestimmung gemäß gebraucht wurde: Das (derzeit nicht dauerhaft ausgestellte) Richtbeil des städtischen Scharfrichters steht definitiv für eine der dunkleren Facetten der Oldesloer Geschichte.
Die frühesten Nachrichten eines hauptamtlichen Henkers in Oldesloe stammen vom Anfang des 17. Jahrhunderts. Allzu häufig scheint man ihn vor Ort jedoch nicht bemüht haben zu müssen. Ab 1655 jedenfalls umfasste der Dienstbezirk auch das benachbarte Amt Segeberg. 1670 Jahre wurde der Wirkungskreis noch einmal ausgedehnt und reichte fortan von Kaltenkirchen bis Heiligenhafen.
Was der Scharfrichter für seine Dienste verlangen durfte, war im Herzogtum Holstein penibel geregelt: Für das Vierteln und Rädern eines Delinquenten waren im 18. Jahrhundert gemäß Taxordnung 12 Reichstaler fällig, das Enthaupten mit dem Beil kostete acht Taler. Vergleichsweise günstig war mit zwei Talern das Abschlagen von Händen und Fingern. Auch jeder „Zwick“ mit glühenden Zangen schlug mit zwei Talern zu Buche.
Allein von Hinrichtungen und Folterungen konnte man als Scharfrichter dennoch kaum leben. Durch königlichen Erlass wurde dem Oldesloer Stadtfron Carsten Rentzhausen daher Mitte des 17. Jahrhunderts gestattet, zusätzlich die Heilung von Knochenbrüchen und ähnlicher „unoffener Schäden in heiler Haut“ zu betreiben. Auch die Abdeckerei gehörte zu den Erwerbsquellen späterer Oldesloer Scharfrichter-Generationen.
Trotz seiner offenkundigen Notwendigkeit galt der Beruf des Henkers (ebenso wie der des Abdeckers) als unehrenhaft. Das musste auch Rentzhausen erfahren. Als vergleichsweise wohlhabender Mann hatte er schon zu Lebzeiten eine Grabstätte in der Oldesloer Kirche erworben. Damit provozierte er jedoch den entschiedenen Widerstand seiner Mitbürger, woraufhin ihm der Magistrat das Recht ungeachtet einer bereits geleisteten Zahlung wieder entzog.
Das Beil im Heimatmuseum stammt vermutlich aus dem Besitz der Familie Stoff, die ab 1698 für etliche Generationen das Scharfrichteramt in der Stadt innehatte. Hinrichtungen sind für Oldesloe in diesem Zeitraum urkundlich nicht belegt. Grundsätzlich erfreute sich das Richtbeil dagegen in Deutschland noch lange Zeit großer Beliebheit. Es wurde bis Mitte der 1930er Jahre regelmäßig zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt. ma